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Wirtschaftliche Eigentümer müssen jährlich gemeldet werden

Klienten-Info 01/2020
Wirtschaftliche Eigentümer müssen jährlich gemeldet werden Foto © © Blue Planet Studio - Fotolia.com

Mit 10.1.2020 wurde das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) novelliert und es sieht eine jährliche Meldepflicht und andere Änderungen vor. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen:

Jährliche Meldepflicht für alle nicht meldebefreiten Rechtsträger

Wer zur Meldung im Register der wirtschaftlichen Eigentümer verpflichtet ist, muss jährlich überprüfen, ob die wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind und dies im Register bestätigen.

Befreit sind z.B. OGs, KGs und GmbHs mit ausschließlich natürlichen Personen als Gesellschafter und Vereine gemäß Vereinsgesetz. Die Befreiung gilt aber nur dann, wenn nicht eine andere natürliche Person wirtschaftlicher Eigentümer ist, beispielsweise aufgrund eines Treuhandvertrages.

Der Zeitpunkt der Meldung ist frei wählbar, allerdings darf zwischen den Prüfungen nicht mehr als ein Jahr Abstand sein. Auch wenn sich nichts ändert, muss man den Status Quo bestätigen. Wer nicht meldet, riskiert – nach Androhung – eine Zwangsstrafe von bis zu 5.000 €. Außerdem sieht das WiEReG Strafen bis zu 200.000 € bei Nicht- oder Falschmeldung vor.

Soweit Sie dazu verpflichtet sind, werden wir für Sie die jährliche Überprüfung und Meldung vornehmen. Diese wird von uns mit einem Honorar iHv EUR 125,00 (netto) verrechnet. Sollten Sie nicht wünschen, dass wir die jährliche Überprüfung und Meldung vornehmen, ersuchen wir Sie uns dies mitzuteilen.

Compliance-Package

Ab 10.11.2020 besteht die Möglichkeit, alle erforderlichen Unterlagen zur Identitätsfeststellung freiwillig mit der Meldung an das Register zu übermitteln. Diese sind dann für Banken, Notare, Steuerberater und andere zur Geldwäschekontrolle Verpflichtete einsichtig. Damit soll die Abwicklung von Rechtsgeschäften z.B. eine Kreditvergabe beschleunigt werden. Ob sich das Compliance-Package durchsetzt, wird sich zeigen.

Öffentliches Register

Seit 10.1.2020 kann nun jeder einen eingeschränkten Registerauszug abfragen. Dazu steigt man in den Link für die öffentliche Einsicht (siehe unten). Die Kosten betragen 3,00 € pro Auszug, die Zahlung erfolgt mittels Kreditkarte oder EPS-Überweisung.

Register der wirtschaftlichen Eigentümer: öffentliche Einsicht

Anbindung an Software

Das Register bietet nun Schnittstellen für die Einbindung von Abfragen oder Meldungen mittels der eigenen Kanzleisoftware. Damit verbunden ist auch der sogenannte Änderungsdienst, der Änderungen im Register automatisch zur Verfügung stellt.

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