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Achtung: Geringfügigkeitsgrenze im Fokus

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Steuernews-TV Juni 2026

Steuernews-TV

Für das Jahr 2026 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze unverändert wie im Vorjahr 551,10 Euro monatlich. Geringfügig Beschäftigte sind zwar in der Unfallversicherung versichert, verfügen allerdings über keine Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Was beim Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zu beachten ist, erfahren Sie in der neuen Ausgabe von Steuernews-TV.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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