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Steuerfreies Jobticket nun auch bei Kostenübernahme

Klienten-Info 04/2021
Steuerfreies Jobticket nun auch bei Kostenübernahme Foto © Petair - Fotolia.com

Das steuerfreie Jobticket soll den öffentlichen Verkehr fördern. Dies gelingt derzeit nur vereinzelt, da das Ticket direkt vom Arbeitgeber bezahlt werden muss. Ab Juli 2021 entfällt diese Voraussetzung. Das Jobticket wird dadurch erst richtig interessant.

 

Erleichterung

Der Arbeitgeber hat bereits seit 2013 die Möglichkeit, seinen Arbeitnehmern ein abgabenfreies Öffi-Ticket zu sponsern. Allerdings muss aktuell der Arbeitgeber die Kosten des Fahrausweises direkt an das Verkehrsunternehmen bezahlen. Weiters ist der Ersatz von Netzkarten nur in Ausnahmefällen möglich. Aufgrund dieser Hindernisse konnte das Jobticket nur vereinzelt ohne Sachbezug abgerechnet werden.

Ab 1. Juli fallen nun die Voraussetzungen. Das Jobticket ist auch dann steuerfrei, wenn der Arbeitergeber die Fahrtkosten dem Dienstnehmer ersetzt. Außerdem werden nun auch Netzkarten gefördert.

 

Räumliche Geltung

Gefördert werden alle Arten von Tickets (z.B. 1-2-3 Ticket, Netzkarte, Streckenkarte etc.), die zumindest zu Fahrten am Wohnort oder am Arbeitsort berechtigen. Eine reine Streckenkarte für die Strecke Wohnung-Arbeitsort ist nicht steuerfrei.

 

Zeitliche Geltung

Auch hier ist das Ziel, eine umfassende Öffikarte zur Verfügung zu stellen. Daher muss das Jobticket eine Wochen-, Monats oder Jahreskarte sein; Einzelfahrscheine und Tageskarten sind von der Begünstigung nicht umfasst.

 

Vollständiger oder teilweiser Ersatz

Der Arbeitgeber kann die Kosten gänzlich oder teilweise ersetzen. Es darf sich um keine Gehaltsumwandlung handeln. Das wäre der Fall, wenn das Jobticket anstatt einer kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung gezahlt wird. Keine Gehaltsumwandlung liegt vor, wenn der Arbeitgeber bisher einen steuerpflichtigen Fahrtkostenersatz zur Verfügung gestellt hat und nun ein Jobticket bezahlt.

 

Ab wann anwendbar?

Die neue Jobticketregelung kann auf Ticketkäufe ab 1. Juli 2021 angewendet werden. Als Ticketkauf gilt auch eine Verlängerung von Jahreskarten.

 

 

Finanzministerium: Kostenübernahme für Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel durch den Arbeitgeber

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