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Startschuss für weitere Energieförderungen

Klienten-Info 04/2023
Startschuss für weitere Energieförderungen Foto © electriceye - stock.adobe.com

Für den weiteren Energiekostenzuschuss 1 ist eine Anmeldung seit 29. März möglich. Mit 17. April kommt auch eine Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer.

17. April: Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen

Für Kleinst- und Kleinunternehmen gibt es ein Pauschalfördermodell – abgewickelt über die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

Energiekostenpauschale Kleinunternehmen

  • Zuschüsse: 110 bis 2.475 Euro pro Unternehmen (je nach Branche und Umsatz)
  • Umsatz: 10.000 bis 400.000 Euro in 2022
  • Voranmeldung: ab 17.4.2023
  • Antragsphase: ab Mitte Mai
  • Benötigt werden: Handysignatur und USP-Zugang (Prüfung ÖNACE-Zuordnung)

Forschungsförderungsgesellschaft (FFG): Energiekostenpauschale des Bundes bringt Entlastung für Kleinunternehmen

29. März: Energiekostenzuschuss 1 (EKZ 1) für das vierte Quartal 2022

Bis jetzt wurden im Rahmen des EKZ 1 die Energiekostenmehrbelastung der Monate Februar bis September 2022 gefördert. Nun liegen weitere Details für die Förderung für die Monate Oktober bis Dezember 2022 vor.

EKZ 1 – Oktober bis Dezember 2022

  • Zuschüsse: 3.000 bis 150 Millionen Euro pro Unternehmen
  • Förderzeitraum: Oktober bis Dezember 2022
  • Energieformen: Dampf, Wärme und Kälte werden nun gleich gefördert wie Strom und Gas.
  • Voranmeldung: 29.3. – 14.4.2023
  • Antragsphase: 17.4. – 16.6.2023

Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) für 2023

Durch den Energiekostenzuschuss 2 sollen ab 2023 noch mehr Unternehmen von den hohen Energiekosten entlastet werden. Die aws hat eine übersichtliche Grafik zu den weiteren EKZ erstellt:

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