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Partnerschaftsbonus: Geteilte Kinderbetreuung lohnt sich!

Klienten-Info 01/2025
Partnerschaftsbonus: Geteilte Kinderbetreuung lohnt sich! Foto © Generative AI - stock.adobe.com

Bei der Geburt eines Kindes stellt sich zwangsläufig die Frage, wie die Betreuung in den ersten Lebensjahren organisiert wird. Der Partnerschaftsbonus soll eine faire Aufteilung der Kinderbetreuungszeiten fördern.

Höhe und Auszahlung

Der Partnerschaftsbonus beträgt pro Elternteil 500 Euro, insgesamt also 1.000 Euro für beide Elternteile. Die Auszahlung erfolgt einmalig am Ende der Kinderbetreuungszeit.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Bonus ist der Bezug von Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen (50:50 bis 60:40) in einem Ausmaß von mindestens 124 Tagen je Elternteil. Dabei spielt es keine Rolle, ob pauschales oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde.

Antrag

Der Partnerschaftsbonus muss von jedem Elternteil separat beantragt werden. Mit der ID-Austria kann der Antrag bequem online beim zuständigen Krankenversicherungsträger gestellt werden.

Der Antrag kann entweder gemeinsam mit dem Kinderbetreuungsgeld oder gesondert bis spätestens 124 Tage (etwa vier Monate) nach Ablauf der höchstmöglichen Gesamtanspruchsdauer eingereicht werden.

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