Lohnverrechnung: Wichtiges zum Jahresanfang 2019
Erinnerung – Anmeldungen vor Arbeitsantritt
Alle Dienstnehmer müssen vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse (GKK) angemeldet werden. Werden Dienstnehmer verspätet angemeldet oder bei einer Kontrolle der Finanzpolizei ohne gültige Anmeldung angetroffen drohen hohe Strafen!
Vor-Ort-Anmeldung löst Avisoanmeldung ab
Seit Jahresbeginn gibt es keine Avisoanmeldung mehr. Stattdessen kann man in bestimmten Ausnahmefällen (Steuerberater ist nicht mehr erreichbar, keine EDV-Ausstattung, …) eine „Vor-Ort-Anmeldung“ durchzuführen. Diese Anmeldung erfolgt telefonisch unter 05 7807 60 oder per Fax an 05 7807 61. Fax-Vorlage Vor-Ort-Anmeldung
Innerhalb von sieben Tagen ab dem Beginn der Pflichtversicherung muss man die vollständige Anmeldung nachholen.
Lohn- und Gehaltserhöhungen
Kollektivvertragserhöhungen per Jänner 2019 (Auszug):
- Handel: Die Mindestgehälter und Mindestlöhne steigen um durchschnittlich 2,83 Prozent. Die Überzahlungen bleiben aufrecht.
- Metallgewerbe Arbeiter: Die Mindest- und die IST-Löhne werden um 3,30 Prozent erhöht.
- Metallgewerbe Angestellte: Die Mindest- und die IST-Gehälter steigen um rd. 3,30 Prozent.
- ZT-Angestellte: Die Mindestgehälter werden um 2,90 Prozent erhöht.
Lohnnebenkosten gesenkt
Der Unfallversicherungsbeitrag sinkt von 1,3 auf 1,2 Prozent. Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) sinkt in allen Bundesländern um 0,02 Prozentpunkte.
Sozialversicherungswerte 2019
Dienstgeberservice der Gebietskrankenkassen – Sozialversicherungswerte für 2019