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Entgeltfortzahlung für freiwillige Helfer

Klienten-Info 08/2019
Entgeltfortzahlung für freiwillige Helfer

Im Sommer beschloss das Parlament ein Gesetz, dass freiwillige Helfer bei Feuerwehr, Rettung und Co. im Einsatzfall weiterhin ihren Lohn bekommen. Als Arbeitgeber bekommt man eine Entschädigung vom Katastrophenfonds.

Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung

  • Dienstverhinderung durch Einsatz als freiwilliges Mitglied einer Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes oder einer freiwilligen Feuerwehr bei einem Großschaden oder
  • Dienstverhinderung durch Einsatz als freiwilliges Mitglied des Bergrettungsdienstes.

Bei einem Großschadensereignis sind mehr als 100 Personen über einen durchgehenden Zeitraum von mindestens acht Stunden im Einsatz.

Voraussetzung ist weiters, dass das Ausmaß und die Lage der Dienstfreistellung mit dem Arbeitgeber vereinbart wird.

Prämie aus dem Katastrophenfonds

Als Ausgleich erhalten Arbeitgeber eine Prämie von 200 Euro pro Dienstnehmer und Tag. Voraussetzung dafür ist, dass der Dienstnehmer aufgrund eines Großschadensereignisses oder bei einem Bergrettungseinsatz mindestens acht Stunden im Einsatz ist.

Das neue Gesetz gilt ab 1. September 2019.

Bundesgesetzblatt vom 31.7.2019

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