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Energiekostenzuschuss für NPOs

Klienten-Info 11/2023
Energiekostenzuschuss für NPOs Foto © Sabine Ehrich

Der aktuell aufgelegte EKZ 2 unterstützt Unternehmen und unternehmerisch tätige Bereiche von Vereinen und anderen Rechtsträgern. Achtung: Hier endet die Voranmeldefrist bereits am 2. November!

Damit der gemeinnützige Sektor nicht leer ausgeht, ist ein NPO-EKZ geplant, den man voraussichtlich zum Jahresende beantragen kann.

NPO-Energiekostenzuschuss (NPO-EKZ) für den gemeinnützigen Bereich

Es ist erfreulich, dass es nun auch einen Zuschuss zu den hohen Energiekosten für den gemeinnützigen Bereich geben wird. Das Ministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport informierte, dass sich der Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (NPO-EKZ) in Ausarbeitung befindet. Dabei werden Energiemehrkosten der Jahre 2022 und 2023 teilweise gefördert. Anträge sind voraussichtlich ab Ende 2023 möglich.

Abgrenzung zum unternehmerisch tätigen Bereich

Der NPO-EKZ richtet sich ausschließlich an gemeinnützige und kirchliche Organisationen, die nicht oder zumindest teilweise nicht unternehmerisch tätig im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind und somit keine gewerbliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausüben.

EKZ 2 für den unternehmerisch tätigen Bereich

Energiemehrkosten von gemeinnützigen und kirchlichen Organisationen, die einer unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen sind, werden nicht im NPO-EKZ, sondern im Rahmen des EKZ 2 für Unternehmen gefördert. Die unbedingt notwendige Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss für Unternehmen endet bereits am 2. November 2023.

Tipp: Wer nicht sicher ist, in welchen Bereich sie oder er fällt, sollte zur Sicherheit eine EKZ 2-Voranmeldung durchführen. Diese ist unverbindlich, hält aber die Tür zum EKZ 2 offen.

Weitere Infos:

aws: Energiekostenzuschuss 2

In Kürze: www.ekz-npo.at (derzeit noch inaktiv)

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