Seitenbereiche

Corona Hilfen im Lockdown 4

Klienten-Info 12/2021
Corona Hilfen im Lockdown 4 Foto © PIXMatex | AdobeStock

Aufgrund der neuerlichen COVID-19 Beschränkungen werden einige schon bekannte Unterstützungsinstrumente verlängert. Auch eine schnellere Auszahlung wurde vom Finanzminister versprochen.

Ausfallsbonus III – Antrag ab 10. Dezember möglich

  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Umsatzeinbruch:
    30 Prozent von November bis Dezember im Vergleich zu November und Dezember 2019 bzw.
    mind. 40 Prozent von Jänner bis März im Vergleich zu Jänner 2020, Februar 2020 und März 2019
  • Ersatzrate: 10 bis 40 Prozent des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
  • Deckelung: 80.000 Euro pro Monat; Kurzarbeitsbeihilfe wird angerechnet.
  • Antrag: ab 10. jedes Monats für den Vormonat möglich; damit soll eine schnelle Hilfe für Unternehmen noch vor Weihnachten möglich sein.
  • Neugründungen bis zum 01.11.2021 sind antragsberechtigt
  • Weitere Informationen: Finanzministerium – FAQs Ausfallsbonus III

Verlustersatz – Verlängerung bis März 2022

  • Zeitraum: Jänner 2022 bis März 2022
  • Antrag: Anfang 2022
  • Umsatzeinbruch:
    40 Prozent von Jänner bis März im Vergleich zu Jänner, Februar und März 2019
  • Ersatzrate: 70 bis 90 Prozent des Verlustes
  • Maximaler Rahmen: 12 Mio. Euro (statt 10 Mio. Euro)
  • Neugründungen bis zum 01.11.2021 sind antragsberechtigt
  • Weitere Informationen: Finanzministerium – FAQs Verlustersatz

Härtefallfonds – wieder aktiviert

Mit 1. Dezember wird der im September ausgelaufene Härtefallfonds wieder aktiviert, um vor allem Kleinstunternehmerinnen und -unternehmern zu helfen. Für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 können monatlich bis zu 2.000 Euro beantragt werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die bis zum 1. November 2021 gegründet und einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent (November und Dezember) bzw. 40 Prozent (ab Jänner) erlitten haben.

NPO Unterstützungsfonds – für das 4. Quartal 2021 angekündigt

„Angesichts der erneut schwierigen pandemischen Situation hat die Bundesregierung den NPO-Unterstützungsfonds wiedereingesetzt. Anträge für das 4. Quartal 2021 sind voraussichtlich ab Februar 2022 möglich.“ Dies ist der Website des NPO-Unterstützungsfonds zu entnehmen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.