Ausgaben pauschalieren wird vereinfacht
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ihre Betriebsausgaben pauschalieren. Für einige Branchen gibt es eigene Ausgaben-Prozentsätze. Wer pauschaliert, erspart sich das Sammeln der Belege für die abpauschalierten Ausgaben.
Voraussetzungen für die Anwendung
Die Verordnung zur Branchenpauschalierung wurde einige Male geändert. Aktuell ist die einzige Voraussetzung, dass man Einnahmen-Ausgaben-Rechner ist. Das bedeutet, es besteht keine Buchführungspflicht und man führt auch nicht freiwillig Bücher. Und man muss einem der unten angeführten Gewerbe angehören.
Die oft hinderlichen Einschränkungen wurden abgeschafft. Da waren z.B. eine Umsatzgrenze von 110.000 Euro pro Jahr oder dass man ein Wareneingangsbuch führt oder dass keine vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführt wird.
Die neuen Voraussetzungen gelten rückwirkend ab 1.1.2018 und können sogar auf alle offenen Fälle aus den Vorjahren angewendet werden.
Neben dem Pauschale können Sie noch folgende Ausgaben absetzen
- Rohstoffe, Halberzeugnisse, Hilfsstoffe und Zutaten
- Lohnaufwand laut Lohnkonto (inklusive Lohnnebenkosten)
- Fremdlöhne, soweit diese in die gewerbliche Leistung eingehen
- Absetzung für Abnutzung
- Geringwertige Wirtschaftsgüter
- Miete oder Pacht, Energie, Beheizung, Post und Telefon
- Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie in der Selbständigenvorsorge
- bei Gewinnermittlung mittels USt-Bruttosystem: abgeführte Umsatzsteuer abzüglich Umsatzsteuer vom Eigenverbrauch und Umsatzsteuer (Vorsteuer) für aktivierungspflichtige Aufwendungen
- Übertragungsrücklage
- Pensionsrückstellung
Höhe des Betriebsausgabenpauschales
Gewerbezweig | Pauschale in % vom Umsatz |
1. Bandagisten und Orthopädiemechaniker | 9,5 |
2. Bäcker | 11,5 |
3. Binder, Korb- und Möbelflechter | 8,8 |
4. Buchbinder, Kartonagewaren-, Etui- und Kassettenerzeuger | 8,7 |
5. Büromaschinenmechaniker | 14,3 |
6. Bürsten- u. Pinselmacher, Kammmacher u. Haarschmuckerzeuger | 10,2 |
7. Chemischputzer | 17,2 |
8. Dachdecker | 10,8 |
9. Damenkleidermacher | 8,9 |
10. Drechsler und Holzbildhauer | 11,1 |
11. Elektroinstallateure | 8,5 |
12. Elektromechaniker | 12,5 |
13. Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art | 9,2 |
14. Fleischer | 5,2 |
15. Fliesenleger | 8,3 |
16. Fotografen | 14,4 |
17. Friseure | 9,2 |
18. Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure | 14,3 |
19. Gärtner und Naturblumenbinder | 9,7 |
20. Gas- und Wasserleitungsinstallateure | 10,2 |
21. Gemüsekonservenerzeuger | 13,3 |
22. Gerber | 12,8 |
23. Glaser | 17,7 |
24. Graphisches Gewerbe | 11,0 |
25. Hafner, Keramiker und Töpfer | 12,2 |
26. Herrenkleidermacher | 7,5 |
27. Hutmacher, Modisten und Schirmmacher | 7,1 |
28. Kunststoffverarbeiter | 12,4 |
29. Kraftfahrzeugmechaniker | 16,2 |
30. Kürschner, Handschuhmacher | 9,0 |
31. Lederwarenerzeuger, Taschner, Kunstlederwarenerzeuger | 10,6 |
32. Maler, Anstreicher und Lackierer | 11,9 |
33. Mieder- und Wäschewarenerzeuger | 8,3 |
34. Müller | 10,1 |
35. Münzreinigungsbetriebe | 20,7 |
36. Musikinstrumentenerzeuger | 10,8 |
37. Nähmaschinen- und Fahrradmechaniker | 9,1 |
38. Optiker | 10,8 |
39. Orthopädieschuhmacher | 9,7 |
40. Radiomechaniker | 10,0 |
41. Schuhmacher | 7,6 |
42. Sattler, Riemer | 7,6 |
43. Schmiede, Schlosser und Landmaschinenbauer | 16,0 |
44. Spengler und Kupferschmiede | 13,0 |
45. Steinmetzmeister | 13,0 |
46. Sticker, Stricker, Wirker, Weber und Seiler | 14,1 |
47. Tapezierer | 7,6 |
48. Tischler | 10,4 |
49. Uhrmacher | 12,0 |
50. Wagner und Karosseriebauer | 8,8 |
51. Wäscher | 16,7 |
52. Zimmermeister | 10,7 |
53. Zuckerbäcker | 8,0 |
54. Zahntechniker | 11,0 |
Steuererklärung weiterhin erforderlich
Das Pauschale müssen Sie in Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ansetzen und in die Steuererklärung eintragen. Doch das Pauschalieren soll fröhlich weiter gehen. So ist laut Medienberichten geplant, dass Kleinfirmen bis 30.000 Euro Jahresumsatz in Zukunft nur noch ihren Umsatz melden müssen und auf die Steuererklärung verzichten können. Das Finanzamt veranlagt dann pauschal. Wir sind gespannt und halten Sie am Laufenden.