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Weitere Erleichterungen für ÖGK Stundungen

Allgemein 06/2020
Weitere Erleichterungen für ÖGK Stundungen Foto © Андрей Яланский – stock.adobe.com

Die Österreichische Gesundheitskasse erweitert die Möglichkeiten für coronabedingte Stundungen. Alle Meldeverpflichtungen bleiben weiterhin aufrecht.

Beitragszeitraum

Frist

Verzugszinsenfrei?

Antrag erforderlich

Feb, März, April 2020

15.01.2021

ja

Nein

Mai, Juni, Juli 2020

31.08.2020

Nachsicht möglich

Ja-> über Webeku bzw. pdf auf ÖGK Homepage ab 5.6.2020

Ausnahme – auch KUA!: Für Unternehmen, die Anspruch auf eine Unterstützungsleistung haben (zB Kurzarbeitsbeihilfe, Freistellung eines Risikopatienten oder Absonderung nach § 7 Epidemiegesetz 1950, etc) gilt: die betroffenen Beiträge dieser Unternehmen sind bis 15. des zweitfolgenden Monats nach Auszahlung der Beihilfen-, Erstattungs- oder Vergütungszahlung zu entrichten.

Ratenvereinbarungen sollen bis Ende 2021 ermöglicht werden, für die Beitragszeiträume 02-04/2020 verzugszinsenfrei.

Informationsschreiben ÖGK 

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