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Härtefall-Fonds: Phase 3 gestartet

Klienten-Info 00/2000
Härtefall-Fonds: Phase 3 gestartet Foto © PhotoGranary – stock.adobe.com

Der Härtefall-Fonds leistet einen Beitrag für Unternehmerinnen und Unternehmer zu ihren persönlichen Lebenshaltungskosten. Anträge für Juli, August und September sind bis 31. Oktober 2021 möglich.

Änderungen gegenüber Phase 2

  • Für den Antrag braucht man zwingend eine Handysignatur. Dadurch entfällt das Hochladen eines Identitätsnachweises. Wer noch keine Handysignatur hat, kann diese bei einer Registrierungsstelle sofort aktivieren oder sie über FinanzOnline anfordern.
  • Die geforderte wirtschaftlich signifikante Bedrohung muss umfangreicher nachgewiesen werden.

Die Mindestförderhöhe beträgt pro Monat 600 Euro, maximal sind es 2.000 Euro. Wer eine Förderung für Juli 2021 beantragt, bekommt den Zeitraum 16. bis 30. Juni 2021 pauschal mit 50 Prozent abgegolten.

Der Antrag kann bis 31.10.2021 gestellt werden.

 

A-Trust: Handy-Signatur aktivieren

Antrag Härtefall-Fonds

 

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