Das Austria Wirtschaftsservice weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der COVID-19 – Krise aus und nimmt Vereinfachungen vor:
- Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (das sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter/innen, max. 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme) aller Branchen.
- Mit der Garantie werden 80 % eines Überbrückungskredites besichert.
- Die Laufzeit der Überbrückungsfinanzierung beträgt 5 Jahre.
- Die Einreichung erfolgt über die finanzierende Hausbank, die Förderstelle, die Austria Wirtschaftsservice (aws), entscheidet über die Vergabe der Haftung.
- Verzicht auf die Verrechnung von Bearbeitungs- und Garantieentgelten
- Keine Planungsrechnungen oder Businesspläne erforderlich
- Keine Kreditsicherheiten erforderlich
- Freiberufliche Tätigkeiten sind ab sofort garantiefähig
- Garantien sind auch für die Stundung von bestehenden Kreditlinien verwendbar
- Es wird ein beschleunigtes Verfahren eingeführt, das eine umgehende Garantiezusage ermöglicht
Antragsstellungen für betroffene EPU/KMU (außer Tourismus) sind ab sofort unter https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/möglich.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das aws (www.aws.at, office@aws.at).