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Österreich trennt sich von EU-Musterschüler-Regelungen

Klienten-Info 03/2019
Österreich trennt sich von EU-Musterschüler-Regelungen

Gold Plating bedeutet „Vergolden“ und ist das Übererfüllen von EU-Vorgaben. Österreich hat bis jetzt in Musterschüler-Mentalität EU-Rechtsvorgaben weit über den Mindeststandard umgesetzt. Das Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019 soll 40 Übererfüllungen beseitigen und zum Bürokratieabbau beitragen.

Entbürokratisierung

Die 40 Punkte stellen laut Erläuterungen der Regierung den ersten Schritt zur bürokratischen Entlastung der Betriebe dar. So müssen z.B. Banken aushangspflichtige Informationen nur noch im Internet und nicht mehr im Kassensaal bereitstellen.

Das Anti-Gold-Plating-Gesetz dient aber in erster Linie der Klarstellung und bringt keine substantiellen Erleichterungen. Wir sind gespannt, ob weitreichendere Schritte folgen.

Bedenken beim Arbeitnehmer- und Umweltschutz

Auch hier hat Österreich über die Mindeststandards hinaus umgesetzt. Diese Schutznormen aus dem Sozial- und Umweltbereich sollen aber nicht in das Gold-Plating Projekt aufgenommen werden.

Hinweis: Da das Gesetz noch nicht beschlossen wurde, kann sich noch etwas ändern.

Gesetzesentwurf Anti-Gold-Plating-Gesetz

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